Verkaufsstellen

Tourist Information Eichstätt
Domplatz 8    85072 Eichstätt
Tel.: (08421) 6001-400

Öffnungszeiten:

01. April bis 30. April
Montag bis Samstag: 10 - 16 Uhr
Sonntag, feiertags: 10 - 13 Uhr

01. Mai bis 30. September
Montag bis Samstag: 10 - 17 Uhr
Sonntag, feiertags: 10 - 13 Uhr

01. Oktober bis 31. Oktober
Montag bis Samstag: 10 - 16 Uhr
Sonntag, feiertags: 10 - 13 Uhr

01. November bis 31. März
Montag bis Freitag: 10 - 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 - 16 Uhr

ESSO Tankstelle  Eichstätt
Weissenburger Str. 24
85072 Eichstätt
Tel.: (08421) 2675
 
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 6 - 22 Uhr
Sa, So und Feiertage: 7 - 22 Uhr

Tourist Information Kipfenberg
Marktplatz 2    85110 Kipfenberg
Tel.: (08465) 941040

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08 - 12 Uhr
Donnerstag: 14 - 18 Uhr
Zusätzlich von Mai-September:
Montag - Mittwoch: 13 - 17 Uhr

Tourist Information Titting

Marktstr. 21    85135 Titting
Tel. (08423) 985589

Öffnungszeiten:

Mai - September:
Montag bis Freitag 10 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwochnachmittags geschlossen
Samstag: Nicht geöffnet


Oktober - April:
Montag bis Freitag: 10 - 12 Uhr

Campingplatz Dollnstein
Brückenstr. 11a, 91795 Dollnstein
Telefon: (8422) 846

Öffnungszeiten:

März – Oktober (Saisonzeiten beachten!)
Montag bis Sonntag 9 - 19 Uhr


Preise 

Käuferart Erlaubte Strecken Tageskarte Zwei-Tages-Karte
Passive Mitglieder Alle AVE-Gewässer 8,00 € 12,00 €
Familienangehörige Alle AVE-Gewässer 15,00 € 20,00 €
Gastkarten In Gaststrecken 15,00 € -

 

Regelungen

Für Gastangler

Sie können wählen, in welchem Abschnitt Sie fischen wollen! Ein Angelschein gilt nur für eine der drei unten aufgeführten Gastanglerstrecken.

Gewässerkarten sind in den Ausgabestellen erhältlich.

In Dollnstein

In Eichstätt

In Kipfenberg

 

Bedingungen für Gastangler siehe Richtlinien
Zuwiderhandlungen werden gesetzlich verfolgt!

Für Familienangehörige

Ausgabe von Familienkarten

Familienangehörige eines Mitglieds des AVE sind:

1. Eltern
2. Lebenspartner
3. Kinder

Familienangehörige mit gültigem Fischereischein sind berechtigt, nach Erwerb einer Familienkarte (Fischereierlaubnis), in Begleitung des Vereinsmitgliedes, nach den Vereinsrichtlinien in allen AVE-Gewässern zu angeln.

Ausgabe der Familienkarte

⇒ Der Erwerb der Familienkarte durch den Angehörigen ist nur in Begleitung des Vereinsmitgliedes möglich.
Das  Vereinsmitglied weist sich dabei unter Vorlage des aktuellen Mitgliedsausweises aus. Auf der Familienkarte wird die Mitgliedsnummer und der Name des Vereinsmitgliedes eingetragen. Fänge und Angeltage sind außerdem im Mitgliedsausweis einzutragen.


⇒ Das Mitglied des AVE muss den Erlaubnisschein persönlich mit seinem Familien-mitglied (siehe oben Punkte 1 mit 3) abholen. Er hat seinen gültigen Fischereischein und den Erlaubnisschein des AVE (Heftchen) vorzulegen und zudem den gültigen Fischereischein des Familienangehörigen. Auf dem Erlaubnisschein des Angehörigen wird der Name des AVE-Mitgliedes vermerkt (somit steht er auch auf dem Durchschlag). 

⇒ Sollte festgestellt werden, dass die Angaben des Vereinsmitgliedes über das Angehörigenverhältnis nicht der Richtigkeit entsprechen, ist mit einer harten Bestrafung zu rechnen. (Verwarnung, zeitliche Sperre, bis hin zum Ausschluss aus dem Verein.) 

 

- Beschluss vom 13.12.2017 -