Die JHV des AVE Eichstätt fand am So. 24.01. ,wie immer nach der Ausgabe der Jahreserlaubnisscheine, im Tagesheim des Schulzentrums Schottenau statt. Als wichtigster TOP stand die Wahl der Vorstandschaft an.

Insgesamt nahmen sich 195 Anglerfreunde Zeit um an der Versammlung teilzunehmen. 

Nach der Begrüßung des 1. Vorsitzenden und einem kurzen Gedenken an die  im letzen Jahr verstorbenen Vereinsmitglieder, den Grußworten der eingeladenen Gäste folgten die Berichte nach den Tagesordnungspunkten der Einladung.

Nachdem der Vorstandschaft die Entlastung durch die Versammlung erteilt worden war, folgten die Ehrungen langjähriger und verdienter Mitglieder des Vereins.

Auf Vorschlag der Vorstandschaft wurde Bernhard Rudholzer für die Ernennung zum Ehrenmitglied vorgeschlagen. Bernhard hat in den Jahren von 1974-2002 in unterschiedlichen Ämtern der Vorstandschaft mitgewirkt, zudem hat er über mehr als 30 Jahre mit Gunther Sulzbach die Kurse zur Fischerprüfung durchgeführt. Darüber hinaus hat sich noch in vielen anderen Bereichen intensiv für den AVE engagiert.

von links: Attila Szabo und Albert Fleischmann (Ehrennadel silber), Ehrenmitglied Benno Rudholzer,
Walter Tapal (Ehrennadel Gold)

Die Mitgliederversammlung honorierte dieses Engagement mit dem einstimmigen Beschluss, Bernhard die Ehrenmitgliedschaft zuzuerkennen.

Anschließend leitete August Schmidt, als Wahlleiter, durch Neuwahlen der Vorstandschaft. Für den 1. Vorsitzenden stellten sich nach sehr emotional geführten Ansprachen Matthias Polzer und Stephan Bauch zur Wahl. Den Wahlgang entschied Matthias für sich. Da es bereits im Vorfeld interne Spannungen zwischen den Vorstandschaftsmitgliedern gegeben hatte, stellte sich für die nachfolgenden Wahlgänge aus der bisherigen Vorstandschaft nur noch Johann Betz zur Wahl.

 

Das Wahlergebnis im Einzelnen:

 

  • 1. Vorstand:
Matthias Polzer
  • 2. Vorstand:
Rolf Rippich (Eichstätt)
  • Kassier:
Bleibt vakant, da niemand kandidierte
  • 1. Schriftführer:
Hermann Sulzbach (Eichstätt)
  • 2. Schriftführer:
Karl Heiz Huber  (Dollnstein)
  • Gewässerwarte:
Christian Hajek (Dollnstein), Ludwig Blechinger (Irlahüll), Johann Betz ( Hofstetten), Wolfgang Wolf (Dollnstein), Reinhold Koderer (Breitenfurt)
  • Passivenvertreter:
Jens Gühne (Eichstätt)
  • Jugendleiter:
Ralf Peter (Seuversholz)

 

Die  Posten des Kassier wird, nachdem ein geeigneter Kandidat gefunden wurde, in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nachgewählt.

Anmerkung: Nachdem durch die neue Vorstandschaft ein geeigneter Kandidat für den Posten Kassier gefunden wurde, wird noch vor Ostern die Nachwahl stattfinden. Einladung ergeht rechtzeitig.

 

Am dritten Wochenende in jedem Juli findet das traditionelle Eichstätter Fischerfest auf der Seminarwiese statt. Seit 1972 kommen Jahr für Jahr tausende Besucher, um sich die verschiedenen Fischspezialitäten schmecken zu lassen. Lange Schlangen und zufriedene Gäste zeigen, dass das Fischerfest einen der Höhepunkte im Jahreskalender der Stadt Eichstätt darstellt.

Bilder der vergangenen Fischerfeste...

§1 Maßregelungen

  1. Der Ausschluss kann erfolgen
    a) bei schweren und wiederholten Verstößen gegen die Vereinssatzung und -beschlüsse, Schädigung der Vereinsinteressen oder Störung des Vereinslebens,
    b) bei grober oder wiederholter Zuwiderhandlung gegen Vereinsbestimmungen zum Schutz der Vereinsgewässer und der Fischerei
    c) bei grob ehrenrührigen oder strafbaren Handlungen.
  2. Der entschädigungslose Entzug des Jahreserlaubnisscheines kann bei minder schweren Verstößen und Zuwiderhandlungen für die Dauer von mindestens einem Monat bis zu höchstens 12 Monaten erfolgen. 
  3. In leichteren Fällen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. 
  4. Der Jahreserlaubnisschein ist bei Maßregelungen gem. Abs. 1 und 2 unverzüglich beim ersten Vorsitzenden abzugeben, soweit er nicht bereits einbehalten wurde.

§2 Zuständigkeit

Über die Maßregelung in unter §1 genannten Fällen entscheidet ein Ehrengericht. Es besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, bei deren Verhinderung aus einem Ersatzmitglied der Vorstandschaft, und drei Ehrengerichtsmitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Das Ersatzmitglied wird von der Vorstandschaft gewählt.

§3 Vorbereitung der Ehrengerichtssitzung

  1. Über die Einleitung eines Ehrengerichtsverfahrens entscheidet die Vorstandschaft.
  2. Ist ein Ehrengerichtsverfahren beschlossen worden, soll dieses möglichst innerhalb eines Monats durchgeführt werden.
  3. Der erste Vorsitzende, oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Ehrengerichts, hat das Verfahren so vorzubereiten, daß dieses möglichst in einer Sitzung verhandelt werden kann.
  4. Das beschuldigte Mitglied ist schriftlich über den gegen ihn erhobenen Vorwurf in Kenntnis zu setzen. Ihm ist die Möglichkeit zu geben, sich zu den Vorwürfen schriftlich oder mündlich schon vor der Ehrengerichtssitzung zu äußern.
  5. Das beschuldigte Mitglied ist mindestens acht Tage vor dem Verhandlungstermin schriftlich zu laden. In diesem Schreiben erfolgt der Hinweis, daß auch bei einem Fernbleiben über das Mitglied entschieden werden kann.
  6. Vereinsmitglieder, die als Zeugen zur Ehrengerichtssitzung geladen werden, ist unentschuldigtes Fehlen eine Verletzung der Vereinspflichten. Die Zeugen sind bei der schriftlichen Ladung darauf hinzuweisen.

§4 Ehrengerichtssitzung

  1.  Der erste Vorsitzende, oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die Ehrengerichtssitzung. Er hat für eine eingehende Klärung des Sachverhalts Sorge zu tragen. Dem beschuldigten Mitglied ist hinreichend Möglichkeit zur Verteidigung zu geben.
  2. Das Ehrengericht kann nur Entscheidungen fällen, wenn mindestens der erste oder zweite Vorsitzende und mindestens zwei gewählte Ehrengerichtsmitglieder anwesend sind.
  3. Ein Mitglied des Ehrengerichts kann nur dann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein triftiger Grund zum Missbrauch seiner Unparteilichkeit vorliegt. Über die Ablehnung entscheidet das Ehrengericht ohne Mitwirkung des abgelehnten Mitglieds. Die Ablehnung ist nur zulässig, wenn sie bis zum Beginn der Beratung des Ehrengerichts beantragt worden ist. Der Kläger kann in keinem Fall Mitglied des Ehrengerichts sein.
  4. Das beschuldigte Mitglied kann allein oder mit einem Beistand (aktives Mitglied) zur Sitzung erscheinen oder sich durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten lassen. Ein Ersatz der Beistands- oder Vertretungskosten findet nicht statt.
  5. Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später zu Vernehmenden anzuhören. Vereinsmitglieder haben die Richtigkeit ihrer Angaben zu versichern und bei wissentlichen Falschaussagen mit ihrem sofortigen Ausschluss aus dem Verein zu rechnen.
  6. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das den Gang der Verhandlung und die erlassenen Beschlüsse und Maßregelungen wiedergibt. Die Niederschrift der Zeugenaussage ist von einem Mitglied des Ehrengerichts durchzuführen, welches vom ersten Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter bestimmt wird. Das Protokoll und die Aussagen sind vom Schriftführer des Vereins zu den Akten zu nehmen.

§5 Beratung und Abstimmung

  1. Nach Vernehmung der Zeugen und Anhören des beschuldigten Mitglieds, bzw. dessen Beistand oder Stellvertreter, erfolgt in geheimer Sitzung die Beratung und Abstimmung des Ehrengerichts.
  2. Zuerst wird über die Schuldfrage abgestimmt. Bei Stimmengleichheit ist das beschuldigte Mitglied ohne Maßregelung zu entlassen.
  3. Bei Bejahung der Schuldfrage ist über die Art und Höhe der Maßregelung abzustimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  4. Der Beschluss wird darauf in offener Sitzung dem beschuldigten Mitglied bekanntgegeben und begründet.
  5. Das gemaßregelte Mitglied kann eine schriftliche Niederlegung der Maßregelung und der Begründung beantragen. Bei Ausschluss aus dem Verein hat die schriftliche Niederlegung und Zusendung des Beschlusses auch ohne ausdrücklichen Antrag zu erfolgen.
  6. Gegen die Entscheidung des Ehrengerichts kann beim Schiedsgericht des Fischereiverbandes Oberbayern Berufung eingelegt werden.

Jedes Vereinsmitglied, das sich an der Jugendarbeit beteiligen will ist herzlich willkommen.

Jugendfischen findet alle 3 bis 4 Wochen statt. Die Termine werden jeweils ca. 1 Woche vorher per E-Mail oder SMS angekündigt. Weitere Informationen beim Jugendleiter.

Bei schlechtem Wetter (Starkregen, Sturm) werden geplante Veranstaltungen am Wasser im Anglerheim abgehalten. Email, SMS, Whatsapp beachten.
Für jede Teilnahme an einer Veranstaltung werden Punkte vergeben. Entschuldigtes Fehlen wird mit 3 Pkt. bewertet. Die drei Jugendlichen mit den meisten Punkten erhalten am Jahresende hochwertige Preise.

Die Jugendarbeit genießt beim Anglerverein Eichstätt sehr hohen Stellenwert. Jahr für Jahr werden verschiedenste Aktionen für Jugendliche angeboten, darunter z.B. das Jugendfischerzeltlager und das Jugendkönigsfischen, um nur die zwei größten zu nennen. Der Zuspruch der Jugendlichen gibt diesen Bemühungen des Eichstätter Anglervereins jedes Jahr wieder auf's Neue Recht. So kann der Anglerverein Eichstätt ohne Nachwuchssorgen in die Zukunft blicken. Sollten Sie Interesse an einer Aufnahme Ihres Kindes als Jungfischer haben, melden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch bei einem der beiden Vereinsvorsitzenden.

Ab dem 10. Lebensjahr können Mädchen und Buben beim Anglerverein Eichstätt den Antrag auf die Aufnahme als Jungfischer stellen. Sie dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeines angeln.
Aktiv und damit berechtigt ohne Begleitperson fischen, können jugendliche Vereinsmitglieder nach bestandener Fischerprüfung frühestens mit 16 Jahren. Hierzu müssen sie vorher bei der Vorstandschaft einen Antrag stellen und müssen ab dann wie die Erwachsenen Arbeitsstunden ableisten.

Veranstaltungen für die Jungfischer

Im Sommer jeden Jahres, meist in den großen Ferien, treffen sich die Jungfischer zu einem mehrtägigen Zeltlager an der Altmühl. Dabei werden neben dem Angeln verschiedenste Spiele zum Fischen gemacht und den Jugendlichen ein äußerst abwechslungsreiches Programm geboten. Des Weiteren werden Königsfischer, kleine Schulungen und weitere Aktionen für Jungfischer angeboten.

Regeln der Jugendgruppe

  • Jungfischer müssen an 3 Jugendveranstaltungen teilnehmen
  • Geangelt wird nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
  • Die Regeln und Bestimmungen des AVE sind einzuhalten. 
  • An- und Abmelden beim Jugendfischen 
  • Der Fischereischein und die Fischereierlaubnis sind mitzuführen. 
  • Der Angelplatz ist sauber zu halten. 
  • Es dürfen nur Messer mit einer Klingenlänge von 10cm verwendet werden. 
  • Der Angeltag ist vor Beginn des Angelns in das Fangbuch einzutragen. Ebenso ist der umgehende Eintrag der Fänge erforderlich. 
  • Beim An-, Königs- und Abfischen darf mit 2 Handangeln geangelt werden.

In der Vorstandschaftssitzung vom 6. Juli 1973 wird Jens Doneck unter dem damaligen Vorsitzenden Franz Friedsam zum Jugendleiter des AVE berufen, nachdem in den Verein 12 Jugendliche aufgenommen wurden. Jugendleiter Doneck führte im Sommer mit seinen Jungfischern gleich ein Pokalfischen durch, das Bernhard Knör gewann und im Kronensaal vom 1. Vorsitzenden den Pokal überreicht bekam. Leider trat Doneck am 6. Januar 1974 schon wieder zurück, der Besuch der Technikerschule in Ingolstadt war der Grund.

Als Nachfolger stellte sich Bernhard Rudholzer zur Verfügung, er übernahm ab Februar 1974 die Jugendgruppe mit 13 Jungfischern. Sie fuhren zu den Zeltlagern des Bezirksverbands Oberbayern, veranstalteten ihre eigenen Preis- und Königsfischen und waren ein recht lustiges "Völkchen".

Am 8. Oktober 1975 beschließt die Vorstandschaft, dass die Jugendlichen ihr Preis- und Königsfischen mit dem Vereinsfischen abhalten. Der Jungfischerkönig wird zwar nur unter den Jugendlichen des Vereins vergeben, bei der Preisvergabe werden sie wie alle anderen behandelt.

Im Herbst 1979 legt Bernhard Rudholzer, der ja auch noch 2. Kassenbuchführer war, sein Amt als Jugendleiter nieder.

Bei der Jahreshauptversammlung am 20. Januar 1980 werden einige Satzungsänderungen beschlossen, darunter auch, dass der Jugendleiter Sitz und Stimme in der Vorstandschaft hat.

Mit der gesamten Vorstandschaft wird als neuer Jugendleiter Egid Frey gewählt. Die Jugendarbeit wird immer mehr ausgebaut. Freundliche Beziehungen führen die Jungangler zum Zeltlager nach Amberg und die Amberger kommen zu uns. Es werden Pokalfischen durchgeführt, ja die Jugendlichen treffen sich immer wieder zum Fischen mit ihrem Jugendleiter. 

Am 1. März 1985 wird in einer Sitzung beschlossen, für den Jungfischerkönig auch eine Kette zu kaufen (Wert ca. DM 300.--). Erster Jungfischerkönig mit Kette war Stefan Weidenhiller.

Im Januar 1986 tritt Egid Frey aus beruflichen und privaten Gründen zurück.

Die Vorstandschaft beruft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung kommissarisch Franz Pfuhler und Rudolf Engelhard als Jugendleiter.

Bei der Jahreshauptversammlung am 18. Januar 1987 wird Rudholf Engelhard zum neuen Jugendleiter gewählt, er legt aber aus beruflichen Gründen sein Amt zum Jahresende nieder.

Am 17. Januar 1988 stellt sich unser erster Jugendleiter Jens Doneck wieder zur Wahl und übernimmt die Jugendgruppe. 

Auf der Jahreshauptversammlung am 25. Januar 2004 übergibt Jens Doneck das Amt des Jugendleiters nach insgesamt 17 Jahren an Andreas Fackler über. Hans Eisen übernahm im Jahr 2007 die Jugendleitertätigkeit von Andreas Fackler, der dafür Gewässerwart wurde.